Nachdem im öffentlichen Dienst verstärkt Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund eingestellt werden, ergeben sich im arbeitstäglichen Miteinander mitunter Umgangsformen und Verhaltensweisen, die angesichts einer unterschiedlichen kulturellen Sozialisation zwar verständlich, gleichwohl aber nicht akzeptabel sind. Dem Koblenzer Fall lag zugrunde, dass ein muslimischer Polizist anlässlich seiner Beförderungsfeier einer Kollegin, die ihm gratulieren wollte, den Handschlag verweigerte.

Das Polizeipräsidium Koblenz hat in einer Presseerklärung hierzu mitgeteilt, dass nach dem Bekanntwerden des Falles zunächst die Entfernung des Betroffenen aus dem Dienst geprüft worden sei. Diese im Rahmen eines eingeleiteten Disziplinarverfahrens vorgenommene Prüfung hatte zum Ergebnis, dass eine Entfernung aus dem Dienst juristisch nur haltbar sei, wenn der bislang weder straf- noch disziplinarrechtlich auffällige Lebenszeitbeamte an seiner der Gleichberechtigung von Mann und Frau zuwiderlaufenden Haltung festhalte.

Stattdessen wurde dem Beamten eine schriftliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt, mit der er ein Bekenntnis zur Verfassungstreue ablegen musste. In der Erklärung verpflichtet sich der Polizist, „als Repräsentant der rheinland-pfälzischen Polizei Frauen ohne Ausnahme und ohne Vorbehalte als gleichberechtigt“ anzusehen. Während der Ausübung seines Dienstes darf er „zukünftig allen Frauen als Zeichen der Achtung und in Anerkennung ihrer Gleichberechtigung einen Handschlag nicht verweigern“. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens wurde der Polizist zudem mit einer Geldbuße von 1.000 € belegt. Bei einem erneuten Verstoß gegen seine Dienst- und Treuepflichten, so das Polizeipräsidium Koblenz, habe der Betroffene mit der Entfernung aus dem Dienst zu rechnen.

Die mit diesem Disziplinarverfahren erfolgte Klarstellung ist zu begrüßen. Das dienstliche Miteinander am jeweiligen Arbeitsplatz muss auf Kollegialität und wechselseitigem Respekt gründen und beruhen, um einen Umgang auf Augenhöhe zu ermöglichen. Erst eine solche Form der Zusammenarbeit schafft die Basis dafür, dass die dienstlichen Aufgaben ohne Reibungsverluste und möglichst effizient für unsere Gesellschaft wahrgenommen werden können.

Friedhelm Sanker

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Von BSBD NRW

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