Arbeit von zuhause im Öffentlichen Dienst

Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie kaum verbessert. Die Zeit vor dem absehbaren zweiten Lockdown ist nicht genutzt worden, die Arbeit von zuhause auf gute Beine zu stellen.

Bei der ersten Welle war es richtig und wichtig, die Beschäftigten schnell und unbürokratisch ins Homeoffice zu schicken. Es war jedoch absehbar, dass eine zweite Welle kommen würde und entsprechend hätten Vorbereitungen getroffen werden müssen. „Die Zeit wurde in vielen Bereichen nicht genutzt“, kritisiert Roland Staude, 1. Vorsitzender der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen, das Vorgehen. Statt klarer Regelungen würde nach wie vor hauptsächlich auf das so genannte Mobile Arbeiten gesetzt. Beim Mobilen Arbeiten wird jedoch die Verantwortung komplett auf die Beschäftigten abgewälzt. Es gibt keine Regelungen zum Arbeitsschutz oder zum Datenschutz und auch keine Vorgaben zur technischen Ausstattung. „Viele Beschäftigte arbeiten nun schon seit Monaten mit Laptop am Küchentisch, betreuen nebenbei ihre Kinder und begleiten sie oft zusätzlich beim Homeschooling“, erklärt der Landesbundvorsitzende. „Mit gesundem Arbeiten hat das nicht viel zu tun, weder körperlich noch psychisch. Auch wichtige Aspekte des Datenschutzes, des Unfall- und Arbeitsschutzes sind beim Mobilen Arbeiten schlicht nicht abschließend geregelt.“

Aus diesem Grund fordert der DBB NRW ein ganzheitliches Konzept für die Arbeit von zuhause. Es muss ein gesetzlicher Überbau geschaffen werden und darauf aufbauend spezifische Regelungen für die einzelnen Ressorts. „Denn es muss jedem klar sein, dass auch nach Corona hybride Arbeitsformen weiter gefragt sein werden.“

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.

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Von DBB NRW

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