Aktuelle Entscheidungen im Webangebot des DBB NRW

Der DBB NRW veröffentlicht ab sofort ausgewählte Entscheidungen und Beschlüsse die für die Mitglieder des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen von Interesse sind. Zum Beispiel zwei Beschlüsse des OLG Hamm: Das „Ansammlungsverbot“ nach der im April bzw. Mai 2020 geltenden Coronaschutzverordnung hat eine ausreichende gesetzliche Grundlage und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen weist in einem hierfür eingerichteten Bereich auf aktuelle Entscheidungen hin. So zum Beispiel auf die beiden Beschlüsse zum „Ansammlungsverbot“ des 4. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm, der für die Landgerichtsbezirke Detmold, Münster und Paderborn zuständig ist (Az. 4 RBs 446/20 und 4 RBs 3/21).

Auch auf eine jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird hingewiesen: die erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“).

Mit dem am 04.02.2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen in § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Satz 3 StGB in Verbindung mit § 463a Abs. 4 StPO zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Entscheidungen/Rechtsprechung

Ausgewählte Entscheidungen und Beschlüsse die für die Mitglieder des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen von Interesse sind werden hier von der Redaktion veröffentlicht.

zum Weiterlesen bitte hier klicken: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/pressemitteilung-des-olg-hamm-zu-aktuellen-beschluessen-des-4-senats/

Von DBB NRW

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