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Landtag schafft Grundlage für Dienstfahrrad
Nachdem bereits letztes Jahr im Tarifabschluss für die Landesangestellten ein Dienstfahrrad verankert wurde, beschloss nun am 09.10.24 der Landtag Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Grundlage, die fortan die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung zugunsten eines Dienstfahrrads für die Landesbeamten zulässt.
Damit sind nun die Rahmenbedingungen geschaffen, dass alle Landesbeschäftigten künftig die Möglichkeit eines Dienstfahrrad-Leasings wahrnehmen können.
Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen müssen zunächst allerdings abwarten, wie die Einzelheiten zu den Vertragsmodalitäten und zur Antragsstellung vom Dienstherrn geregelt werden.
Diese Neuerung begrüßt der BSBD NRW im Hinblick auf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, nachhaltige Mobilität als auch den Gesundheitsaspekt für die Bediensteten ausdrücklich.
Bildquelle: mariya_m auf Pixabay
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