Der Sprecher des AK AVD, Volker Grothaus, begrüßte die Anwesenden und bedankte sich beim OV Bochum für die Einladung und ausgezeichnete Bewirtung. Nachdem Koll. Rainer Fregonese, OVV des OV Bochum, einleitende Worte, sowie die Grüße der verhinderten stv. Anstaltsleiterin, Frau Lammel übermittelte, die der Veranstaltung einen fruchtbaren Verlauf wünschte, ging der Arbeitskreis zur Tagesordnung über.

Als Gäste waren der Vorsitzende des Arbeitskreises Werkdienst, Koll. Bernd Schreiber und der IT – Vertreter, Koll. Matthias Grünewald anwesend.

Aus gegebenem Anlass, ein Arbeitsauftrag wurde während der Hauptvorstandssitzung an die Arbeitskreise AVD und WD weitergeleitet, befassten sich die Mitglieder der Arbeitskreise mit der Einführung von Dienstrangabzeichen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Uniform.

Hier folgen die Mitglieder der Arbeitskreise AVD, WD, sowie die BSBD – Jugend einstimmig der durch die Landesleitung des BSBD im Rahmen der Vorstellungen der Gewerkschaft zur geplanten Dienstrechtsreform.

Die vorgenannten Arbeitskreise fordern im Rahmen der Gleichstellung aller, der inneren Sicherheit verpflichteten Bediensteten, die Erweiterung des § 118 LBG NRW um eine vergleichbare Erweiterung des § 113 LBG NRW. Auch den Laufbahnangehörigen des Justizvollzugs- und Werkdienstes ist aufgrund der besonderen Anforderungen des Dienstes zukünftig Dienstkleidung (Uniform ) und Ausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Die Beschaffung der Bekleidungsteile (Uniformteile) sollte analog der Wege bei der Polizei NRW sein.

Die Tragezeiten sind analog der der Polizei zu übernehmen.

Ein vorzeitiger Verschleiß obliegt der(m) Bediensteten.

  •     Beschädigungen im Rahmen der Dienstausübung sind seitens der Justiz, in Ausnahme der vorgegebenen Tragezeiten, zu ersetzen.

In der Hoffnung, dass sich das Justizministerium den Wünschen der Fachgewerkschaft anschließt, können kurzfristig bereits erarbeitete Vorschläge, die eine Abgrenzung zur Polizei darstellen, zur Meinungsbildung zur Verfügung gestellt werden.

Beim Punkt Verschiedenes wertete Koll. Grothaus die Beharrlichkeit der sach- und fachgerechten Argumentationen der Landesleitung in Bezug auf die geplante Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Strafvollzugszulage als großen gewerkschaftlichen Erfolg. Wenn es jetzt noch dazu käme, die Strafvollzugszulage der Polizeizulage anzugleichen, wäre ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung der Beschäftigten im Rahmen der inneren Sicherheit erfüllt.

Dass zudem mehrere durch den Arbeitskreis AVD entwickelte Anregungen in der nun neu vorgelegten Vorlage der Waffen – AV Berücksichtigung finden, empfinden die Mitglieder des Arbeitskreises als Aufwertung ihrer Arbeit.

Auf Wunsch des IT – Vertreters, Koll. M. Grünewald, wird der Bereich der Ausbildung, der als Hinweis im neuen Flyer AVD hinterlegt ist, federführend durch den Koll. J. Klaas mit Leben gefüllt, der Landesleitung zur Genehmigung vorgelegt und anschließend im Internet veröffentlicht.

Die nächste planmäßig anberaumte Sitzung findet aufgrund der bevorstehenden Ferien- und Urlaubszeit am Montag, dem 30.09.2013 in der JVA Bielefeld – Brackwede statt. Themenschwerpunkt wird dort die Erarbeitung und Erstellung eines Entwurfs eines landesweit einheitlichen Anforderungsprofils für Bereichsleitungen sein. Hierbei sollen dann möglichst auch alle Neuerungen im Rahmen des Personalentwickungskonzeptes einbezogen werden. Ziel ist es, diesen Entwurf dann zur kommenden Hauptvorstandssitzung im November dem Hauptvorstand vorzulegen.

Volker Grothaus (Sprecher des AK AVD)

Quelle: http://www.bsbd-nrw.de/fachbereiche/avd/avd-aktuell/181-ak-avd-jva-bochum

Von BSBD NRW

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