DBB NRW Magazin: Guten Tag, Herr Dr. Optendrenk. Eine wichtige Forderung des DBB NRW war die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses aus 2021 auf die Beamtenbesoldung. Und wir begrüßen deshalb sehr, dass die NRW-Landesregierung diese so zeitnah umgesetzt hat. Wie bewerten Sie die Situation?

Dr. Marcus Optendrenk: Für die schwarz-gelbe Koalition war es schon beim Regierungsantritt ganz klar, dass wir die 1:1-Übertragung umsetzen würden. Das haben wir immer angekündigt. Und wir haben auch stets unsere rot-grünen Vorgänger dafür kritisiert, dass sie dies nicht getan haben.

Es war übrigens nicht das erste Mal, dass wir den Tarifabschluss 1:1 umgesetzt haben. 2019 haben wir das auch getan. Denn maßgeblich für uns ist, dass Beamtinnen und Beamte ebenso wie Pensionärinnen und Pensionäre fair behandelt werden. Und dafür muss aus unserer Sicht die Entwicklung ihrer Bezüge im Gleichklang mit der Gehaltsentwicklung der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes erfolgen. Wir wollen keine Abkopplung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Gehaltsentwicklung.

DBB NRW Magazin: Für die Pensionärinnen und Pensionäre ist das Ergebnis aber nicht ganz so positiv. Denn sie erhalten keine Coronasonderzahlung. Unter dem Strich haben sie für einen Zeitraum von 23 Monaten nun lediglich eine lineare Erhöhung von 1,4 Prozent erhalten – und das angesichts hoher Inflationsrate sowie steigender Energie- und Krankenversicherungskosten. Dabei hat das Land NRW ursprünglich mit wesentlich mehr Ausgaben für Tarif- und Besoldungserhöhungen gerechnet. Wäre da nicht noch eine Kompensation zugunsten der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger möglich gewesen?

Dr. Marcus Optendrenk: Natürlich haben wir auch die Interessen der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Blick. Nur sind wir der Meinung, dass hier nicht eine einmalige Zahlung im Rahmen des Tarifabschlusses das Mittel der Wahl gewesen wäre. Eine strukturelle Maßnahme ist da sehr viel nachhaltiger.

In der Tat haben sich ganz am Schluss der Wahlperiode trotz Corona noch finanzielle Spielräume ergeben. Und die Landesregierung hat sich dann – nicht zuletzt auch auf Betreiben des DBB NRW – dazu entschieden, die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen.

Die Kostendämpfungspauschale wurde 2003 als einmaliger Beitrag der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zur Haushaltkonsolidierung beschlossen und hätte eigentlich spätestens 2006 wieder abgeschafft werden müssen. Stattdessen wurde sie inzwischen zu einer dauerhaften strukturellen Einkommensminderung.

Ihre Abschaffung kommt allen Beamtinnen und Beamten langfristig zugute. Und die Pensionärinnen und Pensionäre profitieren viel mehr als von einer einmaligen Prämie. Denn sie werden nun ganz erheblich bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet – und das Jahr für Jahr.

DBB NRW Magazin: Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale war seit langen Jahren eine Kernforderung des DBB NRW. Wir haben viele Gespräche mit der Politik dazu geführt und sind sehr erfreut, dass die Landesregierung Wort gehalten hat. Doch kommen wir zum nächsten Thema: Der DBB NRW hat sich in den letzten Monaten sehr dafür eingesetzt, dass die beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2022 zeitnah umgesetzt werden. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Grundbesoldung eingebracht – mit sehr vielen Details z. B. bezüglich Strukturzulagen oder wegfallenden Erfahrungsstufen in Besoldungsgruppen. Ist das mit Blick auf die Umsetzung eine Belastung für den Landeshaushalt? Oder ist es eher eine Herausforderung, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen?

Dr. Marcus Optendrenk: Über Jahrzehnte hinweg hat das Land immer mehr Menschen eingestellt. Den erforderlichen Strukturwandel haben dann aber zunächst die rote und dann die rot-grüne Regierung verschlafen oder sogar bewusst nicht in Angriff genommen. Stattdessen wurde sehr viel Geld auf Pump ausgegeben, um den Status Quo zu finanzieren.

Die CDU hat schon Anfang der 2000er immer gesagt, wenn man einen attraktiven öffentlichen Dienst haben will, dann muss man die Leute auch so bezahlen, dass man sie halten kann.

Nun haben wir aufgrund des gesellschaftlichen Wandels inzwischen Bereiche im öffentlichen Sektor, von denen wir vor 20 Jahren noch nichts geahnt haben wie z. B. den Kitabereich. Und das, was man sich als Effizienzsteigerung etwa durch die Digitalisierung ausgerechnet hat, ist auch nicht eingetreten. D. h. wir bezahlen heute deutlich mehr Menschen, die inzwischen auch für ihre Lebenshaltung mehr Geld brauchen. Zum Glück sind die Zinsen zurzeit sehr niedrig, so dass der Staat sich auf eine andere Art refinanzieren kann und wir nun die Spielräume haben, um schrittweise die Besoldung zu verbessern. Dann muss man aber auch sehr genau schauen, wer bekommt was zu welcher Zeit? Denn es kann nicht alles zugleich umgesetzt werden. Und man muss es im Gesamtkontext beurteilen.

Natürlich setzt die Landesregierung Verfassungsgerichtsurteile um. Und das ist ja auch im aktuellen Gesetzespaket zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes so vorgesehen. Aber in der Frage, welche strukturellen Veränderungen man vornehmen muss, kann man nicht abwarten, bis das Verfassungsgericht Entscheidungen trifft. Das muss man politisch lösen. Was in der nächsten Legislatur dann tatsächlich umgesetzt werden kann, ob das dann nur die Eingangsbesoldung betrifft oder die Struktur insgesamt, das hängt ganz von den Spielräumen ab, auf die man sich verständigt. Denn dass es Umstellungsprozesse nicht zum Nulltarif gibt, ist auch klar.

DBB NRW Magazin: Der DBB NRW erkennt das Mammutpaket, das Sie eben angesprochen haben, zweifelsohne an. Es handelt sich um drei Artikelgesetze zur Besoldung und dann noch die Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. Insgesamt sprechen wir über ein Volumen von circa 900 Millionen EURO. Das ist ein deutliches Bekenntnis zum öffentlichen Dienst. Nun wissen wir, dass die Parteien zurzeit Ihre Programme zur Landtagswahl vorbereiten. Wird im Parteiprogramm der CDU auch ein klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum enthalten sein?

Dr. Marcus Optendrenk: Da ich das Programm nicht selber schreibe, kann ich Ihnen nicht sagen, ob das wörtlich so formuliert sein wird. Aber ganz sicher können Sie davon ausgehen, dass das, was man kurz vor einer Wahl einbringt, auch eine Dokumentation dessen ist, was man zukünftig tun will. Und dass diese schwarz-gelbe Koalition in der Lage ist, so klare Schritte zu gehen wie die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, das sagt auch etwas über das Vertrauen und die Qualität dieser Zusammenarbeit aus. Unser Bekenntnis zum Berufsbeamtentum spricht aus unseren Taten.

DBB NRW Magazin: Abschließend sei noch folgende Frage erlaubt: Was macht denn Dr. Marcus Optendrenk am 16. Mai 2022, dem Tag nach der NRW-Landtagswahl?

Dr. Marcus Optendrenk: Ich werde mich hoffentlich gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darüber freuen, das Direktmandat im Kreis Viersen wieder gewonnen zu haben.

DBB NRW Magazin: Herr Dr. Optendrenk, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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Von DBB NRW

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