Nach erzieltem Tarifkompromiss für die Landesbeschäftigten

Nachdem die ersten beiden Verhandlungsrunden der Gewerkschaften (Forderung nach 10,5 Prozent Erhöhung) mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ohne Gegenangebot der TdL erfolglos endeten, konnte erst durch Warnstreiks und Großdemonstrationen der Beschäftigten, letztlich in der dritten Verhandlungsrunde, ein Tarifkompromiss erzielt werden.

Dieser beinhaltet im Wesentlichen:

  • Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der über stufenweise Auszahlungen ab Dezember 2023/Januar 2024 erfolgt. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Dezember/Januar) erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Von Januar bis Oktober werden dann monatlich 120 Euro ausgezahlt.
  • Ab dem 1. November 2024 erfolgt die Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro.
  • Ab dem 1. Februar 2025 erfolgt dann darauf eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  • Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zu den gleichen Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro erhöht.
  • Der Mittelwert der Erhöhung beträgt 11,58 Prozent.
  • Die Vertragslaufzeit des neuen TV-L beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

Der „aktuelle“ TV-L-Abschluss gilt nur für Angestellte beim Land Nordrhein-Westfalen und nicht für Beamtinnen und Beamte oder Versorgungsempfänger! Der DBB NRW bemüht sich in Gesprächen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen um eine zeitnahe zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich. Für Empfängerinnen und -empfänger von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit voraussichtlich von ihrem maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes ausgezahlt.

Der 1. Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude: „Wir werden jetzt zeitnah in der kommenden Woche in Gespräche mit der Landesregierung eintreten und dabei die Eins-zu-eins- und systemgerechte Übernahme des Ergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger fordern. Alles andere wäre nicht abbildbar. Die Landesregierung muss sich klarmachen, dass Abstriche bei der Einmalzahlung bedeuten würden, dass die Beamten bis November 2024 überhaupt nichts bekämen. Das wäre für uns untragbar. Auch zeitliche Verzögerungen bei der Übertragung halten wir für grundfalsch. Wir reden hier über 70.000 Kommunalbeamte sowie ca. 400.000  Landesbeamte und Versorgungsempfänger. Die haben eine angemessene Wertschätzung verdient. Es darf da nicht zu einem Auseinanderklaffen kommen.“

Eine Handreichung mit weiteren Informationen haben wir hier als Download bereitgestellt.

Für weitere Impressionen von der Demo zur 3. Verhandlungsrunde klicken Sie auf das obige Bild.

zum Weiterlesen bitte hier klicken: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/zeit-und-wirkungsgleiche-uebertragung-auf-beamtenbereich-angestrebt/

Von DBB NRW

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