Pflege und Beruf

Pflege geht uns alle etwas an. Der dbb macht sich für pflegende Angehörige stark und schlägt eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung vor.

„Sehr erfreut vernehmen wir die Worte von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, die anlässlich des Equal Care Days und des Weltfrauentags bekräftigt, dass pflegende Angehörige dringend stärkerer Unterstützung bedürfen“, betonte Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des dbb am 8. März 2024 in Berlin. „Gemeinsam, mit vielen weiteren Verbänden und Interessenvertretungen, sind wir als Mitglied im unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Vorleistung getreten: Wir haben ein Modell einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung entworfen sowie zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie die Situation für die Betroffenen verbessert werden kann“, erklärte Silberbach. Entsprechende Handlungsempfehlungen habe der dbb im vergangenen Sommer der Ministerin übergeben. Nun sei die Politik am Zug und muss liefern.

Wenn die Ministerin sagt, man arbeite innerhalb der Bundesregierung mit Hochdruck daran, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern, ist das eine starke Aussage. „Wir werden Sie beim Wort nehmen, sehr geehrte Frau Ministerin, denn bei allen notwendigen Einsparungserfordernissen darf nicht vergessen werden: Pflegende Angehörige haben nahezu keine Lobby. Hier sehen wir uns als gewerkschaftlicher Dachverband in der Pflicht, denn Pflege betrifft uns alle und sollte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden“. Eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung, die konzeptionell an das Elterngeld angelehnt ist, sei ein richtiger und wichtiger Schritt, um die finanziellen Einbußen, die mit einer temporären (teilweisen) Freistellung verbunden sind, abzumildern. „Wichtig ist uns als dbb aber natürlich auch, die Pflege daheim geschlechtergerechter zu verteilen. Hierzu gibt es vielversprechende Ansätze und wir stehen bereit, diese zu unterstützen, wenn es um die Umsetzung geht.“

Dem dbb sei es wichtig, dass es nicht allein ums Geld gehen darf. Auch eine Erweiterung des derzeitigen Angehörigenbegriffs, der eine wichtige Leistungsvoraussetzung in der Pflege darstellt, ist erforderlich. Silberbach: „Warum sollen nicht auch Personen, die in einem besonderen Näheverhältnis zum pflegebedürftigen Menschen stehen, eingebunden werden und Leistungen erhalten? Jetzt heißt es, den Worten Taten folgen zu lassen und die entsprechenden, im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben umzusetzen.“

 

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Von DBB Bund

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