„Wir erwarten eine Bestätigung des Streikverbots für Beamte durch das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Monaten“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 18. Oktober 2017 bei den Feierlichkeiten zum hundertjährigen Bestehen des Bayerischen Beamtenbundes in München.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob das Streikverbot grundsätzlich beim Beamtenstatus greift oder nur, wenn ein Beamter bestimmte Funktionen ausübt. Hintergrund ist ein möglicher Widerspruch zwischen dem deutschen Grundgesetz (grundsätzliches Streikverbot für Beamte) und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die eine Einschränkung des Streikrechts beispielsweise nur bei Sicherheitskräften und anderen Kernbereichen der Verwaltung vorsieht. Zuletzt hatte der Streit über diese Frage etwa zu Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Streikverbots für verbeamtete Lehrkräfte geführt. „Wir als dbb haben immer gesagt, dass es keine Beamten erster und zweiter Klasse geben kann. Entscheidend ist alleine der Beamtenstatus, und Beamte streiken nicht“, so Dauderstädt. „Das ist Teil des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn, das auf der anderen Seite auch eine angemessene Besoldung und Versorgung umfasst. Dieses Paket darf nicht aufgeschnürt werden.“

Gleichzeitig mahnte der dbb Chef, dass die Dienstherrn ihrer Fürsorgepflicht für die Beamten wieder mehr Beachtung schenken müssten. „Der Bayerische Beamtenbund hat bei der Landesregierung für die Besoldung und insbesondere für eine Modernisierung des Dienstrechts viel erreicht. Leider sind nicht alle Regierungen in den Bundesländern so einsichtig, wie die zahlreichen Verfahren zur Verfassungswidrigkeit der Besoldung zeigen. Es wird höchste Zeit, dass dem Beamtentum bundesweit wieder mehr Wertschätzung entgegengebracht wird.“

Nachtrag vom 19. Oktober 2017: Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntgegeben, dass die mündliche Verhandlung in Sachen „Streikrecht für Beamte“ am 17. Januar 2018 stattfindet. Der dbb wird selbstverständlich berichten.

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dbb-erwartet-bestaetigung-des-streikverbots-fuer-beamte.html

Von DBB Bund

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