Am gestrigen Donnerstag gelang einem 42-jährigen Serben, der noch bis 2021 eine mehrjährige Freiheitsstrafe u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu verbüßen hatte, der Ausbruch aus der JVA Bochum. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hat der Gefangene Teile von Sportgeräten genutzt, um die fünf Meter hohe Umwehrung samt Mauerkronensicherung zu überwinden.

Bei seinem Vorhaben kam ihm zustatten, dass er als Hilfskraft im Sportbereich eine Vertrauensstellung innehatte.

Solange es Gefängnisse gibt, solange gibt es auch Ausbrüche. Diese sind in den zurückliegenden Jahren in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen allerdings stark rückläufig, weil erheblich in die Absicherung der Anstalten investiert worden ist. Noch vor wenigen Jahrzehnten lagen die Ausbruchzahlen um eine Vielfaches höher als gegenwärtig. Seinerzeit wusste man um die technischen Mängel der Bausubstanz und um den zu geringen Personaleinsatz und nahm solche Ereignisse hin.

Zwischenzeitlich hat sich zwar die Bausubstanz unter sicherheitstechnischen Erwägungen gebessert, die Zahl der Kolleginnen und Kollegen ist jedoch nicht aufgabenangemessen erhöht worden. Erst nach der Übernahme des Justizressorts durch Minister Peter Biesenbach (CDU) sind die Personalstellen erhöht worden. Doch diese Stellen und der jährliche Ersatzbedarf wollen erst einmal besetzt sein. Schließlich macht sich auch ihm Vollzug ein bedeutsamer Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern bemerkbar.

Erneut war es jetzt Sven Wolf, Vize der SPD-Landtagsfraktion, vorbehalten, dieses Vorkommnis zu instrumentalisieren und politisch auszuschlachten. Ihm sei nicht erklärlich, weshalb es niemanden auffalle, wenn ein Häftling eine fünf Meter hohe Mauer überklettere und weshalb die Überwachungskanzeln nicht besetzt gewesen seien. Der Ausbruch werfe einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Justizminister.

In dieser Hinsicht kann Herrn Wolf geholfen werden. Als in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts der Neoliberalismus auch die ministeriellen Amtsstuben in Düsseldorf erreichte, hießen die Konsequenzen Privatisierung und Personalabbau. Seinerzeit hatte man noch gehofft, die Sozialdemokraten an den ministeriellen Schalthebeln seien gegenüber neoliberalen Vorstellungen gefeit. Doch weit gefehlt: die sozialdemokratischen Justizminister sahen im Outsourcing und im Stellenabbau eine Möglichkeit, finanziellen Handlungsspielraum zu gewinnen. Die Auswirkungen auf den Strafvollzug waren da eher von nachrangiger Bedeutung.

Unter den Auswirkungen dieser sich über fast zwei Jahrzehnte hinziehenden Politik hat der Vollzug noch immer zu leiden, zumal der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) in der Zeit von 2010 bis 2017 auch nichts Wesentliches zur Verbesserung der Personallage beigetragen hat. Wer eine Mitverantwortung für eine marode Bausubstanz und eine unzureichende Personalausstattung des Vollzuges trägt, der sollte zu dieser Verantwortung auch stehen und sich jetzt aufraffen, politisch konkrete Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Vollzuges vorzuschlagen und die Landesregierung so unter Handlungsdruck zu setzen.

Was nach Auffassung des BSBD jedoch gar nicht geht, ist die Skandalisierung von Vorgängen, die dem Vollzug nun einmal immanent sind. Selbstverständlich müssen zur Vermeidung von Wiederholungsfällen die Umstände des Ausbruchs akribisch aufgeklärt werden. Bei der parlamentarischen Aufarbeitung des Falles ist Sven Wolf allerdings zu raten, Besonnenheit und Augenmaß walten zu lassen.

Friedhelm Sanker

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Von BSBD NRW

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