Der Bundestag hat beschlossen, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 nach Jahrzehnten endlich abzuschaffen. Wegen der erheblichen Mindereinnahmen entfällt der Zuschlag allerdings nur für 90 Prozent der Steuerzahler. Nach dem Willen der Regierung sollen die starken Schultern etwas mehr tragen.

Ob diese Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist, werden demnächst die Gerichte zu entscheiden haben. Verfassungsrechtsexperten haben da arge Zweifel, ob der nur teilweise Wegfall des Solidaritätszuschlages mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Wie dem auch sei, ab 2021 steigen die Freibeträge für die Erhebung des Zuschlages doch sehr massiv. Erst wer als Lediger mehr als 16.956 Euro und bei der Zusammenveranlagung mehr als 33.912 Euro Einkommens- oder Körperschaftssteuer zu zahlen hat, wird auch künftig zur Entrichtung des Solidarzuschlages herangezogen. Um diese Grenzen zu erreichen, muss ein Lediger einen Jahresbruttolohn von 73.000 Euro, ein Ehepaar einen solchen von 146.000 Euro erzielen.

Unabhängig von dieser Rechtslage ist um den Solidarzuschlag fast schon ein Glaubenskrieg entbrannt. Etliche Lobbygruppen haben sich positioniert und warten mit Gutachten auf, um doch noch für die Besserverdiener den Wegfall des Solidarzuschlages zu erreichen.

Die Wirtschaft stellt jetzt ein Gutachten vor, das mit einer interessanten Argumentationskette aufwartet. Danach soll die Abschaffung des Solidaritätszuschlages – hochgerechnet bis 2030 – einen Anstieg des Bruttosozialprodukts um 86 Milliarden Euro bewirken. Allein im Jahr 2021 könnten auf diese Weise 19.000 zusätzlich Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ob solche Zahlen realistisch sind, ob sie einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten, dürfte doch sehr zweifelhaft sein. Wahrscheinlicher ist, dass es sich um eine reine Prognose handelt, die doch sehr interessengeleitet ist. Das ist erst einmal nichts Verwerfliches, seine Interessen nachdrücklich zu vertreten, ist nun mal das Kerngeschäft des Lobbyismus. Den eigenen Interessen mit dubiosen Mitteln jedoch einen wissenschaftlichen Anstrich zu verpassen, verlässt dann aber doch den Boden der Seriosität.

Weil eine solche Schätzung von vielen Parametern und der Erholung der Wirtschaft beeinflusst wird, sind Vorhersagen nur schwer möglich und wären auch noch mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. Was die Wirtschaft als „Gutachten“ bezeichnet, dürfte doch eher das Ergebnis eines Blickes in die Glaskugel der Prophetie gewesen sein.

In diesem Zusammenhang ist jedoch ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg von Bedeutung. Dieses Gericht hält nicht nur den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß, sondern auch dessen Umwandlung für einen anderen temporären Zweck. Diese Rechtsauffassung ist insoweit interessant, weil in Kürze die Diskussion und der Streit darüber beginnen dürfte, wer die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu tragen hat.

Die exorbitante Schuldenaufnahme des Bundes in den Jahren 2020/21 erfordert eine wachsende Wirtschaft oder zusätzlichen Einnahmequellen, um den Schuldendienst finanzieren zu können. Da wird das Nürnberger Urteil in Kreisen der Politik sicherlich nicht ungehört verhallen, sondern Begehrlichkeiten wecken. Und in diesem Punkt sind unsere Interessen berührt. Der Solidaritätszuschlag ist von uns Steuerzahlern jahrzehntelang klaglos entrichtet worden. Jetzt ist es geboten, den Steuerzahler zu entlasten, weil der in Europa ohnehin mit die höchste finanzielle Last zu tragen hat.

Alternativ käme allenfalls eine große Steuerreform in Betracht, um das Steuerrecht wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen und den Mittelstand zu entlasten. Wie kann es sein, dass Kapitaleinkünfte geringer besteuert werden als Arbeit? Wie kann es sein, dass ein Arbeitnehmer in den 1960er Jahren den Höchststeuersatz erreichte, wenn er das Fünffache des Durchschnittslohnes bezog, den Höchststeuersatz heute aber bereits erreicht, wenn sein Gehalt lediglich 70 Prozent über dem Durchschnittslohn liegt? Für eine solche Reform fehlt es der Regierung so kurz vor der Bundestagswahl aber wohl am nötigen politischen Willen und wohl auch am Mut.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © dumeni / stock.adobe.com

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Von BSBD NRW

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