Symbolfoto: Marek Brandt/stock.adobe.com

Die Pandemie, deren Gefahren sich so unspektakulär „anschleichen“ und die mitunter doch eine lebensbedrohende Krankheit auslöst, ebbt gerade etwas ab. Da ist es sehr bedauerlich, dass sich eben in diesem Moment ein Infektionsausbruch in der JVA Werl ereignet. Zwischenzeitlich sind fünfzehn positive Tests von Inhaftierten bestätigt. Von den Kolleginnen und Kollegen weist eine einen positiven Test auf. Damit ist in Werl eine Situation eingetreten, vor der der BSBD NRW bereits seit Monaten warnt. Für die Werler Vollzugseinrichtung ist das eine überaus risikobehaftete Situation, weil in der Enge eines Gefängnisses Hygiene- und Abstandsregeln nur schwer einzuhalten sind.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Soest werden in diesen Tagen rund 1.400 Tests in der Werler Einrichtung durchgeführt. Die Tests werden in Kooperation von Anstaltsärztin und örtlichen Hilfsorganisationen vorgenommen. Wenige Tage später wird mit ersten Ergebnissen der vorgenommenen Abstriche gerechnet. Die Abstriche werden den Inhaftierten in ihren Hafträumen abgenommen, während die Kolleginnen und Kollegen im Besuchsbereich getestet werden.

Allein diese Aktion sollte allen Verantwortlichen vor Augen führen, was für ein logistischer Aufwand betrieben werden muss, wenn eine Infektion eine Zwangsgemeinschaft betrifft, wie wir sie in Vollzugseinrichtungen regelmäßig antreffen. Die Testergebnisse werden erweisen, ob und wie viele Kolleginnen und Kollegen sich in häusliche Quarantäne begeben und wie viele Gefangene innerhalb der Einrichtung räumlich isoliert werden müssen.

Landesjustizvollzugsdirektion ermittelt

Zwischenzeitlich ist die Landesjustizvollzugsdirektion des Ministeriums der Justiz damit befasst, den Infektionsursprung zu ermitteln. Zwischenzeitlich ist festgestellt worden, dass ein Gefangener, der für wenige Tage in der JVA Münster untergebracht war, nach seiner Rückkehr positiv getestet wurde. Ob er der Verursacher des Infektionsausbruchs ist, steht allerdings noch nicht fest, zumal in der JVA Münster zu diesem Zeitpunkt keine Infektion bekannt war und damit unklar ist, wo in der JVA Münster sich der Werler Gefangene infiziert haben könnte. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Corona-Infektion durch den Werler Inhaftierten in die JVA Münster eingeschleppt worden ist, weil dort zwischenzeitlich ebenfalls Coroinafälle nachgewiesen worden sind.

Bezüglich der Ursachenerforschung befinden sich die Behörden noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Sie bewegen sich mutmaßlich noch im Stadium der Spekulation, da ein belastbarer wissenschaftlicher Nachweis der Herkunft der Infektionen bislang noch nicht möglich war. Weil man folglich nicht weiß, wo die Infektionen ihren Ursprung haben, werden auch die notwendigen Präventionsmaßnahmen erheblich erschwert, weil sie regelmäßig den gesamten Bereich der Werler Vollzugseinrichtung einbeziehen müssen, um die erforderliche Wirkswamkeit zu entfalten.

Infektionsausbruch in der JVA Werl lässt Inzidenz des Kreises Soest steigen

Der Werler Infektionsausbruch hat allerdings noch eine weitere Komponente, die weit über den Vollzug hinausreicht. Der Kreis Soest ist nicht sehr bevölkerungsreich und deshalb reichen die Infektionen in der Vollzugseinrichtung aus, um den Inzidenzwert für den Kreis deutlich ansteigen zu lassen. Die Verantwortlichen befürchten folglich, dass Grenzwerte überschritten werden und bereits eingeleitete Lockerungen des Shutdowns zurückgenommen werden müssen.

Träte dieser Fall ein, würde das Ansehen des Vollzuges und das Vertrauen der Bevölkerung in die sachgerechte Krisenbewältigung durch die zuständigen Behörden und Organisationen nachhaltig Schaden nehmen. Schließlich ist es naheliegend, dass sich eine Vollzugseinrichtung sehr schnell zu einem Infektionshotspot entwickeln kann, wenn das Virus, wie in dem aktuellen Fall, einen Weg hinter die Mauern eines Gefangnisses gefunden hat. Von einem Krisenmanagement darf erwartet werden, dass naheliegende Risiken bewertet und Maßnahmen ergriffen werden, solche Risiken nicht Realität werden zu lassen.

Infektionen können zu Personalproblemen führen

Dieser ohnehin spektakuläre Corona-Ausbruch kann die JVA Werl noch vor ein erhebliches Personalproblem stellen. Erweisen sich viele Abstriche als positiv und müssen etliche Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne, dann wäre ein personeller Engpass unausweichlich. Die Verantwortlichen sind gut beraten, sich auf eine solche Lage frühzeitig einzustellen und vorzubereiten.

Zahlreiche positive Befunde würden die bereits vorhandene Personalknappheit verstärken. Die JVA Werl wäre vermutlich auf Unterstützung angewiesen. An den zunehmenden Infektionen in den nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen ist exemplarisch ablesbar, wie knapp die Personalausstattung des Vollzuges tatsächlich ist. Zwar hat es in den zurückliegenden Jahren Personalzuwächse gegeben, doch von einer auskömmlichen Ausstattung ist der Vollzug noch weit entfernt. Dies wird immer wieder deutlich, wenn außerordentliche Ereignisse diesen Mangel aufdecken.

BSBD NRW fordert Immunisierung des gesamten Vollzuges

BSBD-Chef Ulrich Biermann hat bereits sehr frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, besonderes Augenmerk auf die Präventionsmaßnahmen zu legen. Dies ist deshalb so wichtig, weil wir künftig vermehrt von Mutanten des SARS-CoV-2-Virus bedroht werden. Nachdem das Problem der Immunisierung der Kolleginnen und Kollegen durch Maßnahmen vor Ort weitgehend abgearbeitet ist, müssen jetzt noch die Inhaftierten geimpft werden.

Der Werler Fall zeigt einmal mehr, dass Infektionsausbrüche in mehreren Einrichtungen den Vollzug als Gesamtsystem schnell an seine Leistungsgrenze bringen würde. In Werl sind Transporte von Gefangenen ausgesetzt worden. Würde dies in vielen Einrichtungen notwendig werden, stünde das System Vollzug vor dem Kollaps. Ulrich Biermann hat die Administration zwischenzeitlich aufgefordert, die bislang zu beobachtende Halbherzigkeit der ergriffenen Maßnahmen aufzugeben und alles daran zu setzen, damit der gesamte Vollzug jetzt zeitnah immunisiert wird. Nur so könnten negative Auswirkungen auch auf die Bevölkerung am Sitz von Gefängnissen verhindert werden. „Niemanden ist gedient, wenn sich Gefängnisse zu Infektionshotspots entwickeln, die der Vollzug allein nicht beherrschen kann“, brachte Ulrich Biermann die Erwartung der Betroffenen auf den Punkt.

Friedhelm Sanker

Symbolfoto: Marek Brandt/stock.adobe.com

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Von BSBD NRW

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