In der vergangenen Woche hat der Bundestag das erste Entlastungspaket der Bundesregierung verabschiedet. Damit wird das Ziel verfolgt, die durch Ukraine-Krieg und Pandemie exorbitant steigenden Preise teilweise auszugleichen.

Die Ampelregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Gelder entsprechend der Bedürftigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu verteilen, um die ärgsten Probleme abzumildern. Ob dieses Ziel mit den dem Gießkannenprinzip folgenden Maßnahmen erreicht werden kann, wird von Experten stark angezweifelt.

Die vorgesehenen Entlastungen

Die Entlastungen sollen nach Einschätzung der Ampelregierung umfassend und zielgenau sein. Künftig wird ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro je Kind gezahlt. Sozial schwachen Familien wird zusätzlich für eine Übergangszeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro bezahlt.

Empfänger staatlicher Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Steuerentlastungen werden beim Grundfreibetrag und dem Arbeitnehmerpauschbetrag vorgesehen und jeder Erwerbstätige, der Einkommenssteuer zahlt, erhält eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die mit dem Gehalt im September 2022 gezahlt werden soll und die versteuert werden muss. Gleichzeitig wird die Fernpendlerpauschale (ab 21. Kilometer) angehoben, die künftig je Kilometer auf 38 Cent ansteigt.

Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.

Zusätzlich soll ein Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden, das allerdings stark umstritten ist. Etliche Bundesländer haben Bedenken angemeldet. Der Bund soll sich stärker an der Finanzierung dieses Vorhabens beteiligen.

Es hagelt Kritik von allen Seiten

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Opposition mit den Entlastungspaketen der Ampelregierung nur bedingt zufrieden ist. Man kann sich schließlich immer etwas mehr vorstellen. Wichtiger ist jedoch, dass die Maßnahmen auch die Ziele erreichen, für die sie geschaffen worden sind.

Und da sieht vieles so aus, als sei die Bedürfnisgenauigkeit doch etwas aus dem Blick geraten. Als problematisch erweisen sich wieder einmal unsere föderalen Strukturen. So verfügt Deutschland nicht über die Zusammenführung der bundesdeutschen Meldedaten. Folglich stellt es ein Problem dar, die Bedürftigkeit jedes Einzelnen zu prüfen, um ihm dann zielgenaue Unterstützung zukommen zu lassen.

Zahlungen an Bürgerinnen und Bürger müssen folglich an vorhandene Strukturen andocken, egal ob dies die Rentenversicherung, der Arbeitgeber oder das Finanzamt ist.

Das Fehlen zentraler Strukturen ist deshalb vielfach ursächlich dafür, dass Gelder unnötigerweise gezahlt werden und Bedürftige oftmals durchs Entlastungsnetz fallen. So ist es auch bei den jetzt vorgesehenen Maßnahmen.

Der BSBD NRW kritisiert vorrangig, dass versucht wird, bei den Energiekosten die Preisentwicklung auf indirektem Wege zu beeinflussen. So wird die Energiepauschale und die befristete Senkung der Energiesteuer wahrscheinlich dazu führen, dass diese Beträge auf der Angebotsseite durch Anhebung der Preisgestaltung abgeschöpft werden, um höhere Gewinne zu erzielen. Der finanzielle Aufwand wird nach Einschätzung des BSBD NRW hoch, die Entlastung der Bürgerinnen und Bürer aber überschaubar sein.

Da wäre es sinnvoller, die Energiekosten befristet zu deckeln. Dies ist eine realistische Option, weil die Marktbedingungen außer Kontrolle sind und die Mineralölkonzerne zu den absoluten Krisengewinnlern gehören, die exorbitant hohe Gewinne eingefahren haben. Das ist in einer Marktwirtschaft zwar verständlich, muss aber nicht unbedingt sein, wenn auf der anderen Seite Millionen von Menschen unter Wohlstandsverlusten leiden.

Nichtberücksichtigung von Pensionären und Rentnern ist ein Skandal

Ganz bewusst hat die Ampelregierung die Energiepreispauschale auf steuerpflichtige Erwerbstätige beschränkt. Der BSBD NRW hat zusammen mit dem DBB Druck auf die Politik ausgeübt. Es ist allerdings noch nicht klar, ob dies zur Veränderung des Gesetzes ausreichen wird.

Bliebe die Bundesregierung bei ihrer jetzigen Haltung, wäre das ein Skandal. Schließlich wird Energie nicht nur für Erwerbstätige teurer, sondern auch für die Menschen im Ruhestand. Auch Rentner und Pensionäre leiden unter der Inflationsrate, die im April 2022 bereits 7,4 Prozent erreicht hat. Selbst wenn es sich die Politik nur schwer vorstellen kann, Pensionäre und Rentner, die in die Armutsfalle zu stürzen drohen, gibt es wirklich.

Ein kleines Schlupfloch hat die Ampelregierung allerdings offengelassen. Die Energiepreispauschale erhalten nämlich auch Minijobber nach der Ergänzung des Steuerentlastungsgesetzes vom 27. April 2022. Es ist auch Rentnern und Pensionären unbenommen, einen pauschal besteuerten Minijob anzunehmen, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu gelangen.

Was müsste man dafür tun?

Sie beziehen am 01. September 2022 Einkünfte aus einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) mit pauschaler Versteuerung oder aus einem Minijob im Familienverhältnis zwischen Angehörigen, indem Sie auf das Enkelkind aufpassen.

Wie hoch der Lohn aus dem Minijob ist, spielt keine entscheidende Rolle. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses ist, dass der Minijob ernsthaft vereinbart wurde und nach der getroffenen Vereinbarung durchgeführt wird. Als Nachweis empfiehlt sich eine Verschriftlichung des Vertrages. Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt dann aber erst im Mai 2023, weil eine Steuererklärung grundsätzlich erst nach dem 31. Dezember 2022 abgegeben werden kann.

Allein der Umstand, solch einen Aufwand betreiben zu müssen, um als Ruheständler in den Genuss der Energiepreispauschale zu gelangen, ist eine einzige Zumutung. Wofür haben die Kolleginnen und Kollegen jahrzehntelang engagiert gearbeitet? Damit man jetzt so mit Ihnen umspringt?

Anlässlich der NRW-Wahl am vergangenen Sonntag hat sich gezeigt, dass die Politikverdrossenheit immer weiter um sich greift. Die Nichtwähler stellen zwischenzeitlich fast die Hälfte aller Wahlberechtigten. Die Politik sollte daraus lernen, dass die aktuellen Themensetzungen im Berliner Politikbetrieb mit der Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürger nichts mehr zu tun haben.

Hohe finanzielle Lasten bei geringen Renten

Die OECD hat festgestellt, dass die Deutschen weltweit die höchsten Steuern und Sozialabgaben zahlen, sich einen sehr teuren Staat, die höchsten Energiekosten bei weit unterdurchschnittlichen Renten leisten. Wenn also der Mittelstand immer nur zur Kasse gebeten und die wirklich Vermögenden verschont werden, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Bereitschaft zur politischen Teilnahme erheblich nachlässt und versandet.

Die Menschen spüren es jeden Tag, dass ihr Leben immer teurer wird und sie Wohlstandsverluste erleiden. Und sie wissen, dass dies erst der Beginn einer längeren Entwicklung sein wird. Die Politik wäre daher gut beraten, sich ganz grundsätzlich um dieses Problem zu kümmern. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, hat ein Versorgungsunterstützungsgesetz ins Spiel gebracht. Noch grundsätzlicher wäre es, eine große Steuerreform auf den Weg zu bringen, die den starken Schultern mehr zumutet und den jetzt schon überlasteten Mittelstand diese Last zum Teil abnimmt. Dann könnten auch die Transferleistungen angemessen angepasst werden, damit ein würdiges Leben für alle gewährleistet ist.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © BSBD NRW (Archiv)

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Von BSBD NRW

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