Beamtinnen und Beamte des Bundes

19. Januar 2023 Beamtinnen & Beamte

Allen Beamtinnen und Beamten steht aus der Verfassung ein Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung zu.

Dieser Anspruch realisiert sich auch im Bund trotz seiner guten finanziellen Ausstattung nicht von allein. Er muss immer vom Dienstherrn initiiert und vom Bundestag durch Gesetz geregelt werden. Daher muss dies bei der Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst im Bundesbereich 2023 durch alle Beamtinnen und Beamten aktiv verdeutlicht und massiv eingefordert werden, um ein entsprechendes Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2023 zeitnah zu erreichen.

Einheitliche Einkommensrunde 2023

Angemessene, gerechte und transparente Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen sind zentrale Attraktivitätsmerkmale des öffentlichen Dienstes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Diese ständig zu verbessern und durchzusetzen, ist das zentrale Anliegen des gesamten dbb als die Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors. Die kollektive Vertretung und Förderung gilt gerade – aber nicht nur – für die einheitlichen Einkommensrunden.

Gemeinsame Forderung für den Bundesbereich

Für die unmittelbar bevorstehende Einkommensrunde 2023 im öffentlichen Dienst hat der dbb am 11. Oktober 2022 die gemeinsame Einkommensforderung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie der Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen beschlossen. Die Forderung ist eindeutig und konzentriert: Es geht um den Ausgleich von realen Einkommensverlusten und die verfassungsgemäße Ausgestaltung der Besoldung.

Für die rund 350.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes (einschließlich der privatisierten Bereiche) lautet sie:

  • Einkommenserhöhung um 10,5 Prozent, mind. 500 Euro/mtl. und
  • Erhöhung der Anwärterbezüge um 200 Euro
Besonderer weiterer Handlungsbedarf im Bundesbeamtenbereich

Ebenso wichtig ist es im Rahmen dieser Einkommensrunde, die einseitige Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten des Bundes bei der Wochenarbeitszeit zu beenden:

  • Der dbb beamtenbund und tarifunion erwartet daher mit seinen Bundesbeamtengewerkschaften, dass die Sonderbelastung bei der regelmäßigen Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes in Form der wöchentlichen 41 Stundenwoche sofort strukturiert zurückgeführt wird.
Wie geht es weiter?

Die Tarifverhandlungen zum TVöD für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen starten am 24. Januar 2023 in Potsdam. Die zweite Runde ist für den 22. / 23. Februar 2023 angesetzt. Die entscheidende dritte Runde findet vom 27. bis 29. März 2023 statt. Der dort gefundene Kompromiss ist im Volumen zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen.

Die aktive Unterstützung der Einkommensrunden im öffentlichen Dienst durch alle Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist sinnvoll und wichtig!

Bundesbeamtinnen und -beamte haben zwar verfassungsrechtlich einen Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Ausgestaltung und Höhe realisiert sich aber nicht von alleine. Unabdingbar ist, dass der Dienstherr Bund ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz initiiert und der Bundestag dieses verabschiedet.

Auch in der jetzigen Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst muss der am Verhandlungstisch gefundene Kompromiss im Volumen zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten durch Gesetz übertragen werden. Gelingen wird dies nur, wenn alle Bundesbeamtinnen und Beamte die Einkommensrunde von Beginn an und bis zum Erlass des Gesetzes aktiv unterstützen.

Aber: Beamtinnen und Beamte haben kein Streikrecht! Über die Rechte und Pflichten der Beamten in Einkommensrunden informiert der .

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zum Weiterlesen bitte hier klicken: https://www.dbb.de/artikel/es-geht-im-jahr-2023-um-eure-besoldung.html

Von DBB Bund

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