Am Abend des 14. April 2023 hat die Schlichtungskommission ihre Beratungen beendet und eine Schlichtungsempfehlung vorgelegt, die die überwiegende Mehrheit der Kommission abgesegnet hat. Um die Tarifrunde für die 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen fortführen zu können, hat die Schlichtungskommission einen Kompromissvorschlag unterbreitet.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.

Die Schlichtungsempfehlung sieht im Wesentlichen folgende Komponenten vor:

  • Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD, TV-V fallen, soll ein Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro gezahlt werden. Die steuer- und abgabenfreie Zahlung soll in mehreren Schritten erfolgen:

Einmalig 1.240,00 Euro im Juni 2023 und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen von 220 Euro.

  • Ab dem 1. März 2024 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um 200,00 Euro plus 5,5 Prozent angehoben werden. Soweit die Erhöhung nicht mindestens 340,00 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro festgesetzt. Für Auszubildende ist eine Erhöhung zum gleichen Zeitpunkt von 150 Euro monatlich vorgesehen. Der Inflationsausgleich für 2023 beträgt in diesen Fällen 620 Euro zum 1. Juni 2023 und ab 1. Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 110 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Die Schlichter betonten, dass die Arbeitgeber nicht bereit gewesen seien, einen ausreichend hohen Mindestbetrag zu vereinbaren. Sie hätten ihre Aufgabe deshalb darin gesehen, andere Möglichkeiten des Interessenausgleichs auszuloten. Folglich habe man einen Sockelbetrag mit gleichzeitiger linearer Erhöhung und für 2023 einen Inflationsausgleich vorgeschlagen.

Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien die Verhandlungen am 22. April in Potsdam fortsetzen.

Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften von dbb und ver.di das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt.

BSBD-Chef Ulrich Biermann kann dem Schlichterspruch durchaus positive Seiten abgewinnen, weil bis zu einem Bruttogehalt von rd. 3.400 Euro eine zehnprozentige Einkommenssteigerung vorgesehen wird und bis zu Bruttobezügen von rd. 6.000 Euro eine Erhöhung von zum Teil deutlich oberhalb von 5,5 Prozent vorgeschlagen wird. Der Inflationsausgleich für 2023 ist hingegegen misslich, weil die Preise schließlich im kommenden Jahr nicht wieder zurückgehen werden. Den Arbeitgebern müsste dann schon die Bereitschaft abgerungen werden, bei gleichbleibend hoher Inflation in der kommenden Tarifrunde die Gehälter linear deutlich höher als die dann aktuelle Teuerungsrate anzuheben. Ansonsten sollte es auf der Basis der Empfehlung und bei etwas gutem Willen der Arbeitgeber möglich sein, einen tragfähigen Kompromiss zu finden.

Friedhelm Sanker

Foto: Friedhelm Windmöller/ dbb

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Von BSBD NRW

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