Foto: Am Vortag der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Streikrecht für Beamte hat der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, erneut auf die besondere Qualität der Beziehung zwischen Beamten und Dienstherrn hingewiesen.

Fürsorgeverpflichtung und Streikverbot bedingen einander, so Schäfer in einem Gastkommentar im Weser-Kurier (Ausgabe vom 16.1.2018): „Dieser Status garantiert einen im Wesentlichen streikfreien öffentlichen Dienst. Diese Streikfreiheit ist der wichtigste Grund für das besondere Band, das zwischen dem Staat und seinen Beamten geknüpft ist. Beamte dienen dem Volk, also dem Staat. Dafür kümmert sich der Staat besonders um seine Staatsdiener. Das drückt sich unter anderem in der Absicherung für Krankheit und das Alter aus. Das Kümmern des Staates um seine Beamten prägt deren Einstellung zu ihrer Arbeit für das Gemeinwesen: Beamter zu sein, ist eben nicht nur ein Job, es ist ein Dienst an der Gesellschaft.“

Die Argumentation der Klageführer in Karlsruhe, das deutsche Streikverbot verstieße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sei dagegen wenig überzeugend. Schäfer: „Beamte dürfen nicht streiken. Ja, damit ist ihnen ein elementares, übrigens ebenso in unserer Verfassung verbrieftes Recht, das alle Arbeitnehmer haben, versagt. Im Gegenzug bekommen die Beamtinnen und Beamten aber etwas dafür – nämlich die Zusage, dass ihre materielle Existenz lebenslang gesichert ist. Ein fairer Tausch, denke ich, und so denkt bislang auch unsere Verfassung und die Rechtsprechung dazu.“

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/auf-den-staat-muss-verlass-sein.html

Von DBB Bund

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