Foto: Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach und der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Der dbb beamtenbund und tarifunion lehnt ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte entschieden ab.

Anlässlich der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsklagen von vier verbeamteten Lehrern gegen das beamtenrechtliche Streikverbot machte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 17. Januar 2018 in Karlsruhe deutlich: „Beamtenstatus und Streikrecht sind nicht vereinbar.“

„Wir stehen uneingeschränkt zum verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht, von dem wir in den Tarifauseinandersetzungen mit den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Gemeinden auch immer wieder Gebrauch machen. Gleichzeitig garantiert die Verfassung mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Bereich, mit dem eine ständige Aufgabenerledigung in den staatlichen Bereichen sichergestellt wird. Auch dazu steht der dbb uneingeschränkt“, betonte Silberbach. „Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um die Uhr und jahrein, jahraus verlassen können“, so der dbb Chef. Silberbach kritisierte die Argumentation der Beschwerdeführer, ihnen werde mit dem Streikrecht ein Menschenrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention genommen. „Im Gegenzug für den Verzicht auf ihr Streikrecht bekommen die Beamten in Deutschland die Zusage vom Staat, dass dieser die Verantwortung für ihre materielle Absicherung übernimmt. Das ist ein ausgewogener Tausch für das Wohl des Landes und der Allgemeinheit, für die Sicherung des Rechtsstaats und der Demokratie“, erläuterte Silberbach.

Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, wies darauf hin, dass sich die Beamtinnen und Beamten insbesondere im Zuge der jüngsten staatlichen Herausforderungen wie Finanz- und Flüchtlingskrise wiederholt als starke Säule des öffentlichen Dienstes insgesamt bewiesen hätten. Mit Blick auf die in Karlsruhe zu verhandelnden Fälle streikender Lehrer sagte Schäfer: „Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar, da sind sich dbb und die unter seinem Dach organisierten Lehrergewerkschaften vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich stattfindet.“

Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/beamtenstatus-und-streikrecht-nicht-vereinbar.html

Von DBB Bund

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