Tarifrunde der Länder 2023

Am 9. Dezember 2023 haben sich dbb und TdL über Tarifsteigerungen für die Jahre 2023/2024 für die Beschäftigten der Länder (bis auf Hessen) geeinigt. Jetzt beginnt die Umsetzung.

19. Januar 2024 Beamtinnen & Beamte

Diese hat als wesentliche Inhalte die Gewährung von steuerfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro, die Erhöhung der Tabellenwerte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und eine lineare Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent bei einem Mindestbetrag von 340 Euro.

Derzeit werden – begleitet von den Landesbünden des dbb – in allen Ländern die entsprechend notwendigen Gesetz(entwürfe) erarbeitet, um das Tarifergebnis in allen Bundesländern (bis auf Hessen) auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen zu übertragen. Dabei ist es allen Landesbünden gelungen, Zusagen von den jeweils zuständigen Dienstherrn zu erhalten, dass der Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich bzw. systemgerecht auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird.

Zwischenzeitlich liegen bereits in einigen Ländern Gesetzentwürfe für die Gewährung der Inflationsausgleichsprämie oder entsprechenden Zahlungszusagen vor, die die Gewährung der Einmalzahlungen – teilweise rückwirkend – von 1.800 Euro für den Monat Dezember 2023 und mit 10 weiteren Raten à 120 Euro für die Monate Januar bis Oktober 2024 beinhalten. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden die Beträge – wie bereits bei der jüngsten Regelung beim Bund – anteilig gemäß dem Ruhgehaltssatz und etwaigen Anteilssatz einer Hinterbliebenenversorgung bemessen. In Thüringen soll – so die bisherige Aussage – die Übertragung des Ergebnisses der Einkommensrunde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen.

Die allgemeine Erhöhung der Bezüge um einen Sockelbetrag von 200 Euro ist für November 2024 vorgesehen und zum Februar 2025 soll eine lineare Erhöhung der Bezüge um 5,5 Prozent erfolgten. Ob es in allen Ländern zu einer inhaltsgleichen Übertragung – insbesondere des Sockels – kommen wird, oder ob eine wirkungsgleiche Übertragung in Form einer Linearanpassung vorgenommen wird, wird aktuell in den jeweiligen Ländern beraten.

Über den aktuellen Sachstand in den Ländern gibt die nachfolgende Tabelle nähere Auskunft.

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zum Weiterlesen bitte hier klicken: https://www.dbb.de/artikel/besoldungs-und-versorgungserhoehungen-in-den-laendern-und-kommunen.html

Von DBB Bund

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